Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses

StGB § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses

[ Auszug: (1) Wer unbefugt 1. Verhältnisse eines anderen, die ihm als Amtsträger     a) in einem Verwaltungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in         S ... ]