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StGB § 353a Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst

StGB § 353a Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst

[ Auszug: (1) Wer bei der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber einer fremden Regierung, einer Staatengemeinschaft oder einer zwischenstaatlichen Einricht ... ]