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StGB § 353 Abgabenüberhebung, Leistungskürzung

StGB § 353 Abgabenüberhebung, Leistungskürzung

[ Auszug: (1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, daß der Zah ... ]