Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?>> Klicken Sie hier!
In Gesetzen suchen:
StGB § 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
[ Auszug: (1) In besonders schweren Fällen wird 1. eine Tat nach a) § 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und b) § 334 Abs. 1 Satz 1 und Abs. ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Vorteilsannahme ] [ StGB Bestechlichkeit ] [ StGB Vorteilsgewährung ] [ StGB Bestechung ] [ StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung ] [ StGB Unterlassen der Diensthandlung ] [ StGB Schiedsrichtervergütung ] [ StGB Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall ] [ StGB Rechtsbeugung ] [ StGB Körperverletzung im Amt ] [ StGB Aussageerpressung ] [ StGB Verfolgung Unschuldiger ] [ StGB Vollstreckung gegen Unschuldige ] [ StGB Falschbeurkundung im Amt ] [ StGB Gebührenüberhebung ] [ StGB Abgabenüberhebung, Leistungskürzung ] [ StGB Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst ] [ StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht ] [ StGB ] [ StGB Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen ] [ StGB ] [ StGB Verletzung des Steuergeheimnisses ] [ StGB Parteiverrat ] [ StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat ] [ StGB Nebenfolgen ]