Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen

StGB § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen

[ Auszug: (1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache ze ... ]