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StGB § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

StGB § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

[ Auszug: (1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250), eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib o ... ]