Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 313 Herbeiführen einer Überschwemmung

StGB § 313 Herbeiführen einer Überschwemmung

[ Auszug: (1) Wer eine Überschwemmung herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freihei ... ]