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StGB § 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen

StGB § 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen

[ Auszug: (1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundhei ... ]