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StGB § 306f Herbeiführen einer Brandgefahr

StGB § 306f Herbeiführen einer Brandgefahr

[ Auszug: (1) Wer fremde 1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen, 2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich     deren Erzeugnisse  ... ]