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StGB § 306d Fahrlässige Brandstiftung

StGB § 306d Fahrlässige Brandstiftung

[ Auszug: (1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird m ... ]