Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen

StGB § 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen

[ Auszug: Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen e ... ]