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StGB § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen

StGB § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen

[ Auszug: (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr 1. eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische     Aufzeichnung verfälscht oder 2. eine unec ... ]