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StGB § 145a Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

StGB § 145a Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

[ Auszug: Wer während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstößt und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet, wird ... ]