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StGB § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten

StGB § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten

[ Auszug: Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a un ... ]