Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

StGB § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

[ Auszug: (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, ... ]