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RVG § 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
[ Auszug: (1) Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 368-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt g ... ]
[ Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften(RVG) ] [ Abschnitt 2 Gebührenvorschriften(RVG) ] [ Abschnitt 3 Angelegenheit(RVG) ] [ Abschnitt 4 Gegenstandswert(RVG) ] [ Abschnitt 5 Mediation und außergerichtliche Tätigkeit(RVG) ] [ Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren(RVG) ] [ Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen(RVG) ] [ Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe(RVG) ] [ Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften(RVG) ]
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