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RVG § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs

RVG § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs

[ Auszug: Tritt der Beschuldigte oder der Betroffene den Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen an den Rechtsanwalt ab, ... ]