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RVG § 42 Feststellung einer Pauschgebühr

RVG § 42 Feststellung einer Pauschgebühr

[ Auszug: (1) In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und in Verfahren nach dem IStGH- ... ]