RVG § 39 In Scheidungs- und Lebenspartnerschaftssachen beigeordneter Rechtsanwalt
[ Auszug: Der Rechtsanwalt, der nach § 625 der Zivilprozessordnung dem Antragsgegner
beigeordnet ist, kann von diesem die Vergütung eines zum
Prozessbevollmächtigten be ... ]