Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

RVG § 39 In Scheidungs- und Lebenspartnerschaftssachen beigeordneter Rechtsanwalt

RVG § 39 In Scheidungs- und Lebenspartnerschaftssachen beigeordneter Rechtsanwalt

[ Auszug: Der Rechtsanwalt, der nach § 625 der Zivilprozessordnung dem Antragsgegner beigeordnet ist, kann von diesem die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten be ... ]