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RVG § 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

RVG § 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

[ Auszug: (1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. ... ]