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RVG § 31 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz

RVG § 31 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz

[ Auszug: (1) Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz einen von mehreren Antragstellern, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Bruch ... ]