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RVG § 24 Gegenstandswert für bestimmte einstweilige Anordnungen

RVG § 24 Gegenstandswert für bestimmte einstweilige Anordnungen

[ Auszug: Im Verfahren über eine einstweilige Anordnung der in § 620 Nr. 1, 2, 3 oder § 621g der Zivilprozessordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 661 Abs. 2 der Zi ... ]