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RVG § 20 Verweisung, Abgabe
[ Auszug: Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird, sind die Verfahren vor dem verweisenden oder abgebenden und vor dem übernehmenden Geri ... ]
[ Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften(RVG) ] [ Abschnitt 2 Gebührenvorschriften(RVG) ] [ Abschnitt 3 Angelegenheit(RVG) ] [ Abschnitt 4 Gegenstandswert(RVG) ] [ Abschnitt 5 Mediation und außergerichtliche Tätigkeit(RVG) ] [ Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren(RVG) ] [ Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen(RVG) ] [ Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe(RVG) ] [ Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften(RVG) ]
[ RVG Dieselbe Angelegenheit ] [ RVG Verschiedene Angelegenheiten ] [ RVG Besondere Angelegenheiten ] [ RVG Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen ] [ RVG Verweisung, Abgabe ] [ RVG Zurückverweisung ]