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RVG § 15 Abgeltungsbereich der Gebühren

RVG § 15 Abgeltungsbereich der Gebühren

[ Auszug: (1) Die Gebühren entgelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegen ... ]