[ Auszug: Verweisungen auf Vorschriften des Reichsjugendgerichtsgesetzes vom 6.
November 1943 (Reichsgesetzbl. I S. 637) gelten als Verweisungen auf die
an ihre Stelle ... ]
[ Erster Teil Anwendungsbereich(JGG) ] [ Zweiter Teil Jugendliche(JGG) ] [ Dritter Teil Heranwachsende(JGG) ] [ Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr(JGG) ] [ Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften(JGG) ]