[ Auszug: (1) Das Gesetz wird auch auf Verfehlungen angewendet, die vor seinem
Inkrafttreten begangen worden sind. Für diese Verfehlungen ist das
Mindestmaß der Jugends ... ]
[ Erster Teil Anwendungsbereich(JGG) ] [ Zweiter Teil Jugendliche(JGG) ] [ Dritter Teil Heranwachsende(JGG) ] [ Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr(JGG) ] [ Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften(JGG) ]