Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

JGG § 115 Rechtsvorschriften der Bundesregierung über den Vollzug

JGG § 115 Rechtsvorschriften der Bundesregierung über den Vollzug

[ Auszug: (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für den Vollzug der Jugendstrafe, des Jugendarrestes und der Un ... ]