[ Auszug: (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates für den Vollzug der Jugendstrafe, des
Jugendarrestes und der Un ... ]
[ Erster Teil Anwendungsbereich(JGG) ] [ Zweiter Teil Jugendliche(JGG) ] [ Dritter Teil Heranwachsende(JGG) ] [ Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr(JGG) ] [ Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften(JGG) ]