[ Auszug: Für den Bezirk eines jeden Jugendrichters ist mindestens ein
hauptamtlicher Bewährungshelfer anzustellen. Die Anstellung kann für
mehrere Bezirke erfolgen ode ... ]
[ Erster Teil Anwendungsbereich(JGG) ] [ Zweiter Teil Jugendliche(JGG) ] [ Dritter Teil Heranwachsende(JGG) ] [ Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr(JGG) ] [ Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften(JGG) ]