Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

JGG § 113 Bewährungshelfer

JGG § 113 Bewährungshelfer

[ Auszug: Für den Bezirk eines jeden Jugendrichters ist mindestens ein hauptamtlicher Bewährungshelfer anzustellen. Die Anstellung kann für mehrere Bezirke erfolgen ode ... ]