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JGG § 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind

JGG § 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind

[ Auszug: In Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende vor den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten (§ 104) sind die §§ 112a, 112b und 112d anzuwenden ... ]