JGG § 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
[ Auszug: In Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende vor den für allgemeine
Strafsachen zuständigen Gerichten (§ 104) sind die §§ 112a, 112b und 112d
anzuwenden ... ]