[ Auszug: (1) Hat der Richter Erziehungshilfe (§ 112a Nr. 2) angeordnet, so sorgt
der nächste Disziplinarvorgesetzte dafür, daß der Jugendliche oder
Heranwachsende, auc ... ]
[ Erster Teil Anwendungsbereich(JGG) ] [ Zweiter Teil Jugendliche(JGG) ] [ Dritter Teil Heranwachsende(JGG) ] [ Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr(JGG) ] [ Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften(JGG) ]
[ JGG Anwendung des Jugendstrafrechts ] [ JGG Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten ] [ JGG Vollstreckung ] [ JGG Anhörung des Disziplinarvorgesetzten ] [ JGG Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind ]