[ Auszug: Das Jugendstrafrecht (§§ 3 bis 32, 105) gilt für die Dauer des
Wehrdienstverhältnisses eines Jugendlichen oder Heranwachsenden mit
folgenden Abweichungen:
... ]
[ Erster Teil Anwendungsbereich(JGG) ] [ Zweiter Teil Jugendliche(JGG) ] [ Dritter Teil Heranwachsende(JGG) ] [ Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr(JGG) ] [ Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften(JGG) ]
[ JGG Anwendung des Jugendstrafrechts ] [ JGG Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten ] [ JGG Vollstreckung ] [ JGG Anhörung des Disziplinarvorgesetzten ] [ JGG Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind ]