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HausratsV § 9 Alleineigentum eines Ehegatten
[ Auszug: (1) Notwendige Gegenstände, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen, kann der Richter dem anderen Ehegatten zuweisen, wenn dieser auf ihre Weiterbenutzun ... ]
[ 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften(HausratsV) ] [ 2. Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wohnung(HausratsV) ] [ 3. Abschnitt Besondere Vorschriften für den Hausrat(HausratsV) ] [ 4. Abschnitt Verfahrensvorschriften(HausratsV) ] [ 5. Abschnitt Kostenvorschriften(HausratsV) ] [ 6. Abschnitt Schlußvorschriften(HausratsV) ]
[ HausratsV Gemeinsames Eigentum beider Ehegatten ] [ HausratsV Alleineigentum eines Ehegatten ] [ HausratsV Gläubigerrechte ]