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HausratsV § 8 Gemeinsames Eigentum beider Ehegatten
[ Auszug: (1) Hausrat, der beiden Ehegatten gemeinsam gehört, verteilt der Richter gerecht und zweckmäßig. ... ]
[ 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften(HausratsV) ] [ 2. Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wohnung(HausratsV) ] [ 3. Abschnitt Besondere Vorschriften für den Hausrat(HausratsV) ] [ 4. Abschnitt Verfahrensvorschriften(HausratsV) ] [ 5. Abschnitt Kostenvorschriften(HausratsV) ] [ 6. Abschnitt Schlußvorschriften(HausratsV) ]
[ HausratsV Gemeinsames Eigentum beider Ehegatten ] [ HausratsV Alleineigentum eines Ehegatten ] [ HausratsV Gläubigerrechte ]