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HausratsV § 5 Gestaltung der Rechtsverhältnisse

HausratsV § 5 Gestaltung der Rechtsverhältnisse

[ Auszug: (1) Für eine Mietwohnung kann der Richter bestimmen, daß ein von beiden Ehegatten eingegangenes Mietverhältnis von einem Ehegatten allein fortgesetzt wird ode ... ]