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HausratsV § 17 Änderung der Entscheidung

HausratsV § 17 Änderung der Entscheidung

[ Auszug: (1) Haben sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert, so kann der Richter seine Entscheidung ändern, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige ... ]