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HausratsV § 1 Aufgabe des Richters
[ Auszug: (1) Können sich die Ehegatten anläßlich der Scheidung nicht darüber einigen, wer von ihnen die Ehewohnung künftig bewohnen und wer die Wohnungseinrichtung und ... ]
[ 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften(HausratsV) ] [ 2. Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wohnung(HausratsV) ] [ 3. Abschnitt Besondere Vorschriften für den Hausrat(HausratsV) ] [ 4. Abschnitt Verfahrensvorschriften(HausratsV) ] [ 5. Abschnitt Kostenvorschriften(HausratsV) ] [ 6. Abschnitt Schlußvorschriften(HausratsV) ]
[ HausratsV Aufgabe des Richters ] [ HausratsV Grundsätze für die rechtsgestaltende Entscheidung ]