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HGB § 475e Auslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins

HGB § 475e Auslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins

[ Auszug: (1) Ist ein Lagerschein ausgestellt, so ist der Lagerhalter zur Auslieferung des Gutes nur gegen Rückgabe des Lagerscheins, auf dem die Auslieferung bescheini ... ]