[ Auszug: (1) Der Einlagerer kann das Gut jederzeit herausverlangen. Ist der
Lagervertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er den Vertrag
jedoch nur unter Einh ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]