[ Auszug: Befindet sich Gut, das dem Lagerhalter zugesandt ist, beim Empfang in
einem beschädigten oder mangelhaften Zustand, der äußerlich erkennbar ist,
so hat der La ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]