HGB § 468 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten
[ Auszug: (1) Der Einlagerer ist verpflichtet, dem Lagerhalter, wenn gefährliches
Gut eingelagert werden soll, rechtzeitig in Textform die genaue Art der
Gefahr und, so ... ]