Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

HGB § 468 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten

HGB § 468 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten

[ Auszug: (1) Der Einlagerer ist verpflichtet, dem Lagerhalter, wenn gefährliches Gut eingelagert werden soll, rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, so ... ]