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HGB § 467 Lagergeschäft
[ Auszug: (1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren. ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]
[ HGB Lagergeschäft ] [ HGB Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten ] [ HGB Sammellagerung ] [ HGB Empfang des Gutes ] [ HGB Erhaltung des Gutes ] [ HGB Versicherung, Einlagerung bei einem Dritten ] [ HGB Dauer der Lagerung ] [ HGB Aufwendungsersatz ] [ HGB Haftung für Verlust oder Beschädigung ] [ HGB Verjährung ] [ HGB Pfandrecht ] [ HGB Lagerschein ] [ HGB Wirkung des Lagerscheins ] [ HGB Auslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins ] [ HGB Legitimation durch Lagerschein ] [ HGB Traditionsfunktion des Orderlagerscheins ] [ HGB Abweichende Vereinbarungen ]