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HGB § 466 Abweichende Vereinbarungen

HGB § 466 Abweichende Vereinbarungen

[ Auszug: (1) Ist der Versender ein Verbraucher, so kann nicht zu dessen Nachteil von § 461 Abs. 1, den §§ 462 und 463 abgewichen werden, es sei denn, der Speditionsver ... ]