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HGB § 461 Haftung des Spediteurs

HGB § 461 Haftung des Spediteurs

[ Auszug: (1) Der Spediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entsteht. Die §§ 426, 427, 429, 430, 431  ... ]