[ Auszug: Der Spediteur ist befugt, die Beförderung des Gutes durch Selbsteintritt
auszuführen. Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so hat er hinsichtlich
der Beförd ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]