[ Auszug: (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts kommen auch zur Anwendung, wenn ein
Kommissionär im Betrieb seines Handelsgewerbes ein Geschäft anderer als
der in § 38 ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]