[ Auszug: Die Prüfstelle hat über die zur Finanzierung der Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlichen Mittel einen Wirtschaftsplan für das Folgejahr im
Einvernehmen mit de ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]