[ Auszug: (1) Die bei der Prüfstelle Beschäftigten sind verpflichtet, über die
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens und die bei ihrer
Prüftätigkeit bekan ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]