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HGB § 342a Rechnungslegungsbeirat

HGB § 342a Rechnungslegungsbeirat

[ Auszug: (1) Beim Bundesministerium der Justiz wird vorbehaltlich Absatz 9 ein Rechnungslegungsbeirat mit den Aufgaben nach § 342 Abs. 1 Satz 1 gebildet. ... ]