[ Auszug: (1) Der Besitzer kann für die Verwendungen eines Vorbesitzers, dessen
Rechtsnachfolger er geworden ist, in demselben Umfang Ersatz verlangen, in
welchem ihn d ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]