[ Auszug: Ist ein landwirtschaftliches Grundstück herauszugeben, so hat der
Eigentümer die Kosten, die der Besitzer auf die noch nicht getrennten,
jedoch nach den Regel ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]